Unternehmenshistorie
Am Anfang war die Erfahrung – und daraus entstand der Wille, es anders zu machen. Jürgen Limbach absolvierte eine Krankenpflegeausbildung an einer Wuppertaler Klinik, die damals nicht besser und nicht schlechter geführt und ausgestattet war als andere Krankenhäuser auch. Drangvolle Enge und völlig überlastetes Personal bestimmten die Situation von Klinikpatienten 1975.
Jürgen Limbach - der wie die meisten seiner Kolleginnen und Kollegen, den Beruf aus sozialer Verantwortung gewählt hatte - erlebte alltäglich, wie wenig selbst das größte Engagement in einem solch anonymen Betrieb gegen den Druck der Verhältnisse auszurichten vermag. Hilfsbedürftige konnten in der Regel nur mit dem Allernötigsten versorgt, aber keineswegs so betreut werden, wie es ihre Lage erfordert hätte.
Diese unüberbrückbare Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit veranlasste Jürgen Limbach, einen eigenen Weg zu suchen, der ihn seiner Vorstellung vom Dienst am Menschen näher bringen würde. Von 1978 bis 1985 baute er seinen Pflegedienst auf.
Lange vor der Einführung der Pflegeversicherung, nämlich schon 1986, führte Jürgen Limbach das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geforderte Konzept der "geplanten Krankenpflege nach Krankenpflegeprozess" für seinen Pflegedienst verbindlich ein und bietet seitdem den Patienten ein Höchstmaß an Sicherheit, Komfort und Zuverlässigkeit.
1993 übertrug Jürgen Limbach aus gesundheitlichen Gründen die Geschäftsführung und Verwaltung auf seine Ehefrau, Intensiv-Krankenschwester Thekla Limbach. Die pflegerische Leitung wurde auf die seit vielen Jahren im Betrieb beschäftigte Krankenschwester und Fachkrankenschwester Michaela Volkmann übertragen.
1996 ließ sich die Firma Limbach nach dem Kriterienkatalog des TÜV Rheinland prüfen. Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung waren Verlässlichkeit der Pflegeleistungen, kundenorientierte Pflege, Infrastruktur und Ausstattung des Pflegedienstes. Im Ergebnis erhielt der Fachpflegedienst Limbach als erster Pflegedienst in NRW das Gütesiegel des TÜV Rheinland "Geprüfter ambulanter Pflegedienst".
Das Ergebnis erfüllt die Mitarbeiter und die Geschäftsführung mit Stolz und ist zugleich die Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung.
Seit Juni 2007 führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Nordrhein regelmäßig Qualitätsprüfungen nach §§ 112, 114 SGB XI durch.
Die Vertragspflegedienste der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen werden überprüft, damit sicher gestellt werden kann, dass die Leistungen eines Pflegedienstes auch den vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entsprechen.